Wenn Beschäftigte länger als sechs Wochen krank sind, muss der Arbeitgeber ein BEM-Verfahren anbieten. Viele Arbeitgeber erledigen dies durch ein Formblatt, das sie den Betroffenen schicken. Dabei gibt es ein bewährtes Vorgehen, mit dem häufig oder lange Zeit erkrankte Arbeitnehmer wieder in den Arbeitsprozess eingegliedert werden können: das Hamburger Modell.
Viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer fühlen sich vor einer Kündigung sicher, wenn sie krank sind. Was viele nicht wissen: Kündigungen sind nicht nur trotz, sondern auch wegen einer Erkrankung möglich. In vielen Fällen können sich Betroffene jedoch wirksam wehren.