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Ratgeber
29. September 2025

Wiedereingliederung mit dem Hamburger Modell

BRI +
Wiedereingliederung mit dem Hamburger Modell
Bild: © barrikadestudio.com
Wenn Beschäftigte länger als sechs Wochen krank sind, muss der Arbeitgeber ein BEM-Verfahren anbieten. Viele Arbeitgeber erledigen dies durch ein Formblatt, das sie den Betroffenen schicken. Dabei gibt es ein bewährtes Vorgehen, mit dem häufig oder lange Zeit erkrankte Arbeitnehmer wieder in den Arbeitsprozess eingegliedert werden können: das Hamburger Modell.

Der Sinn der betrieblichen Wiedereingliederung besteht darin, Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen mit krankheitsbedingten langen Fehlzeiten zu einem erfolgreichen Wiedereinstieg am Arbeitsplatz zu verhelfen. Idealerweise haben beide Seiten Interesse daran: Der Arbeitnehmer möchte den Arbeitsplatz behalten. Und der Arbeitgeber möchte die Zahl der Krankheitstage senken. Für Betriebsräte zeigt sich hier ein Ansatzpunkt, für von langer und/oder häufiger Erkrankung betroffene Beschäftigte etwas zu tun und dabei die Unterstützung des Arbeitgebers zu erhalten: eine Professionalisierung und Aufwertung des betrieblichen Eingliederungsmanagements.

Redaktion Buttenmüller
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