Wiedereingliederung mit dem Hamburger Modell
Der Sinn der betrieblichen Wiedereingliederung besteht darin, Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen mit krankheitsbedingten langen Fehlzeiten zu einem erfolgreichen Wiedereinstieg am Arbeitsplatz zu verhelfen. Idealerweise haben beide Seiten Interesse daran: Der Arbeitnehmer möchte den Arbeitsplatz behalten. Und der Arbeitgeber möchte die Zahl der Krankheitstage senken. Für Betriebsräte zeigt sich hier ein Ansatzpunkt, für von langer und/oder häufiger Erkrankung betroffene Beschäftigte etwas zu tun und dabei die Unterstützung des Arbeitgebers zu erhalten: eine Professionalisierung und Aufwertung des betrieblichen Eingliederungsmanagements.
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