Oft arbeiten Betriebsräte jahrzehntelang mit ihren Ansprechpartnern seitens der Geschäftsführung zusammen: Sie sind ein eingespieltes Team, beide Seite wissen, was sie voneinander zu halten und zu erwarten haben. Wenn dann ein Arbeitgebervertreter oder der Inhaber in den Ruhestand geht, ist das für den Betriebsrat eine Zeitenwende mit Chancen und Risiken – erstere gilt es zu nutzen, letztere zu vermeiden.