Sicher durch die Betriebsratswahl
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Bild: © ESBBasics
Im Frühjahr finden die regulären Betriebsratswahlen statt. Viele erfahrene Betriebsräte und Wahlvorstände halten das für einen Routinevorgang, doch lauern bei Einzelthemen wie einer rechtssicheren Betriebsabgrenzung oder Fragen des Wahlverfahrens und der Wahlberechtigung einige Fallstricke. Wer den Wahlvorgang so rechtssicher wie möglich gestaltet, entzieht späteren Anfechtungen die Rechtsgrundlage.
Vom 1. März bis zum 31. Mai 2026 finden wieder Betriebsratswahlen statt. Wie immer muss der Wahlvorstand darauf achten, dass die Wahl ordnungsgemäß verläuft, um eine spätere erfolgreiche Anfechtung zu vermeiden. Das scheint nur vordergründig Routine zu sein, denn häufig gibt es Fragen, mit denen sich lange Zeit niemand befasst hat.
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